Rechtsprechung
BVerfG, 04.07.1996 - 1 BvR 1272/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsrechtliche Prüfung der Betriebserlaubnis für ein AKW
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Die Verfassungsbeschwerde gegen Weiterbetrieb eines Kernkraftwerks ist erfolglos
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Kernkraftwerk - Genehmigung - Betrieb
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 23.05.1990 - 10 S 2495/89
- BVerwG, 15.11.1990 - 7 B 113.90
- BVerwG, 07.06.1991 - 7 C 43.90
- BVerfG, 04.07.1996 - 1 BvR 1272/91
Papierfundstellen
- NJW 1997, 933 (Ls.)
- NVwZ 1997, 158
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77
Mülheim-Kärlich
Auszug aus BVerfG, 04.07.1996 - 1 BvR 1272/91
Im Hinblick auf diese Schutzpflicht hat der Staat die wirtschaftliche Nutzung der Atomenergie von einer vorherigen staatlichen Genehmigung und deren Erteilung von im Atomgesetz und in der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung geregelten materiellrechtlichen und verfahrensrechtlichen Voraussetzungen abhängig gemacht (vgl. BVerfGE 53, 30 [57]) sowie den Betrieb atomarer Anlagen in § 19 AtG der staatlichen Aufsicht unterstellt.Deren Beurteilung ist durch das Bundesverfassungsgericht nur begrenzt darauf nachzuprüfen, ob die angegriffene Entscheidung Auslegungsfehler erkennen läßt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruhen und die in ihrer Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]; 53, 30 [61]).
Dabei gilt es zu beachten, daß Grundrechtsschutz auch durch die Gestaltung von Verfahren zu bewirken ist und daß die Grundrechte demgemäß nicht nur das gesamte materielle, sondern auch das Verfahrensrecht beeinflussen, soweit dieses für einen effektiven Grundrechtsschutz von Bedeutung ist (vgl. BVerfGE 53, 30 [65]).
- BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 04.07.1996 - 1 BvR 1272/91
Deren Beurteilung ist durch das Bundesverfassungsgericht nur begrenzt darauf nachzuprüfen, ob die angegriffene Entscheidung Auslegungsfehler erkennen läßt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruhen und die in ihrer Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]; 53, 30 [61]).