Rechtsprechung
   BVerfG, 04.07.1996 - 1 BvR 1272/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3823
BVerfG, 04.07.1996 - 1 BvR 1272/91 (https://dejure.org/1996,3823)
BVerfG, Entscheidung vom 04.07.1996 - 1 BvR 1272/91 (https://dejure.org/1996,3823)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Juli 1996 - 1 BvR 1272/91 (https://dejure.org/1996,3823)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,3823) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Betriebserlaubnis für ein AKW

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Die Verfassungsbeschwerde gegen Weiterbetrieb eines Kernkraftwerks ist erfolglos

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kernkraftwerk - Genehmigung - Betrieb

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 933 (Ls.)
  • NVwZ 1997, 158
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

    Auszug aus BVerfG, 04.07.1996 - 1 BvR 1272/91
    Im Hinblick auf diese Schutzpflicht hat der Staat die wirtschaftliche Nutzung der Atomenergie von einer vorherigen staatlichen Genehmigung und deren Erteilung von im Atomgesetz und in der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung geregelten materiellrechtlichen und verfahrensrechtlichen Voraussetzungen abhängig gemacht (vgl. BVerfGE 53, 30 [57]) sowie den Betrieb atomarer Anlagen in § 19 AtG der staatlichen Aufsicht unterstellt.

    Deren Beurteilung ist durch das Bundesverfassungsgericht nur begrenzt darauf nachzuprüfen, ob die angegriffene Entscheidung Auslegungsfehler erkennen läßt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruhen und die in ihrer Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]; 53, 30 [61]).

    Dabei gilt es zu beachten, daß Grundrechtsschutz auch durch die Gestaltung von Verfahren zu bewirken ist und daß die Grundrechte demgemäß nicht nur das gesamte materielle, sondern auch das Verfahrensrecht beeinflussen, soweit dieses für einen effektiven Grundrechtsschutz von Bedeutung ist (vgl. BVerfGE 53, 30 [65]).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 04.07.1996 - 1 BvR 1272/91
    Deren Beurteilung ist durch das Bundesverfassungsgericht nur begrenzt darauf nachzuprüfen, ob die angegriffene Entscheidung Auslegungsfehler erkennen läßt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruhen und die in ihrer Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]; 53, 30 [61]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht